Die EU-Kommission hat zwei LIFE-Calls für Betriebszuschüsse für gemeinnützige Organisationen veröffentlicht. Ziel ist es, die Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen Dialog der EU zu stärken sowie die Organisationen bei der Umsetzung der Umwelt- und Klimaziele der Union, einschließlich des Übergang zu sauberer Energie, zu unterstützen.
Das indikative Budget beträgt 14,5 Mio. Euro pro Jahr. Um für einen LIFE-Betriebszuschuss im Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt zu werden, müssen Organisationen Anträge in beiden Aufrufen einreichen.
1) Rahmenpartnerschaftsvereinbarung (FPA OG)
Der Call betrifft den Abschluss von Rahmenpartnerschaften, die zur Erreichung der Ziele der LIFE-Teilprogramme beitragen:
- ● Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
- ● Natur und Biodiversität
- ● Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
- ● Übergang zu sauberer Energie
Die Partnerschaftsvereinbarungen sollen NGOs sowie Netzwerke gemeinnütziger Einrichtungen unterstützen, die überwiegend im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz tätig sind und Ziele von allgemeinem Interesse für die Union verfolgen. Die Betriebszuschüsse sollen die Organisationen dabei unterstützen, wirksam zur EU-Politik beizutragen und ihre Kapazitäten auszubauen.
Einreichungsfrist: 8. September 2026, 17:00 Uhr MESZ
2) Spezifische Betriebszuschussvereinbarungen (SGA OG)
Dieser Call betrifft spezifische LIFE-Betriebszuschussvereinbarungen (Specific Operating Grant Agreements – SGA OG). Förderfähig sind ausschließlich Organisationen, deren Antrag auf eine LIFE-Rahmenpartnerschaftsvereinbarung 2026 erfolgreich bewertet wurde.
Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen bilden die Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit und dienen als Rahmen für regelmäßige oder wiederkehrende Zuschüsse. Sie richten sich an gemeinnützige Organisationen, die an der Entwicklung, Umsetzung oder Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Klima oder Energiewende mitwirken. Die Tätigkeiten müssen den Zielen des LIFE-Programms entsprechen.
Eine Rahmenpartnerschaft ist Voraussetzung für einen spezifischen Betriebszuschuss, begründet jedoch keinen automatischen Förderanspruch.
Einreichungsfrist: 22. September 2026, 17:00 Uhr MESZ